Boninvest Bulgaria
Firmengründung in Bulgarien leicht gemacht


Die Gründung einer bulgarischen EOOD („Еднолично дружество с ограничена отговорност“, Ein-Mann-GmbH) oder OOD („Дружество с ограничена отговорност“, GmbH) ist ein relativ schneller und einfacher Prozess. Beide Gesellschaftsformen sind in Bulgarien sehr beliebt, weil sie die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränken und die Geschäftsführung flexibel gestaltet werden kann. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die EOOD nur einen Gesellschafter hat, während die OOD aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht.
Hier ist eine ausführliche Beschreibung der Schritte, die notwendig sind, um eine EOOD oder OOD in Bulgarien zu gründen:

Geschäftsform und Gesellschafterstruktur festlegen
•   EOOD: Eine EOOD ist die richtige Wahl, wenn nur ein Gesellschafter die Gesellschaft gründen möchte. Dieser ist sowohl der alleinige Eigentümer als auch der Gesellschafter.
•   OOD: Wenn die Gesellschaft mehrere Gesellschafter haben soll, ist die OOD die passende Form. In einer OOD können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Gesellschafter fungieren.

Firmenname wählen
Der nächste Schritt ist die Wahl eines eindeutigen und rechtlich zulässigen Firmennamens. Dieser Name muss im Handelsregister (Register für juristische Personen, geführt von der bulgarischen Agentur für Registrierung) überprüft werden. Der Firmenname muss auf Bulgarisch eingetragen werden, kann aber auch in lateinischen Buchstaben verwendet werden. Der Name muss einmalig sein, das heißt, es darf keine andere Gesellschaft mit demselben oder einem ähnlichen Namen existieren.
•   Überprüfung des Firmennamens kann online auf der Webseite des Handelsregisters erfolgen.

Geschäftszweck festlegen
In der Satzung der Gesellschaft muss der Geschäftszweck klar definiert werden. Dies umfasst die Beschreibung der Geschäftstätigkeit, für die die Gesellschaft gegründet wird. Es können verschiedene Tätigkeitsbereiche angegeben werden, wobei diese im Einklang mit den bulgarischen Gesetzen stehen müssen.

Geschäftsadresse festlegen
Jede EOOD oder OOD benötigt eine Geschäftsadresse in Bulgarien, an der die Firma rechtlich ansässig ist. Dies kann eine eigene oder gemietete Immobilie sein. Alternativ kann auch ein Büroservice genutzt werden, der eine Geschäftsadresse zur Verfügung stellt.
Die angegebene Geschäftsadresse muss eine physische Adresse in Bulgarien sein, und alle amtlichen Schreiben und Mitteilungen der Behörden werden dorthin zugestellt.

Geschäftsführer ernennen
Die Gesellschaft benötigt mindestens einen Geschäftsführer („управител“). Dieser kann entweder der Gesellschafter selbst oder eine externe Person sein. Der Geschäftsführer ist für die tägliche Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich und vertritt die Firma nach außen.
•   Bei einer EOOD kann der alleinige Gesellschafter auch als Geschäftsführer fungieren.
•   Bei einer OOD müssen die Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsführer ernennen.
Der Geschäftsführer muss eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, die notariell beglaubigt werden muss. Diese Erklärung besagt, dass er bereit ist, die Rolle des Geschäftsführers zu übernehmen und keine Hindernisse bestehen.


Kapital festlegen und einzahlen
Das Mindestkapital für eine EOOD oder OOD beträgt nur 2 BGN (ca. 1 Euro), was die Gründung sehr kostengünstig macht. Viele Unternehmen entscheiden sich jedoch für ein höheres Stammkapital, um Vertrauen bei Partnern und Kunden zu gewinnen.
•   Das Kapital muss vor der Registrierung auf ein spezielles Kapital-Sperrkonto bei einer bulgarischen Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird nach der Gründung in ein normales Geschäftskonto umgewandelt.
Die Einzahlung erfolgt durch den/die Gesellschafter, und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals ist notwendig für die Handelsregisteranmeldung.

Gesellschaftsvertrag (bei OOD) oder Gründungsurkunde (bei EOOD) erstellen
•   Gesellschaftsvertrag: Bei einer OOD ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern erforderlich. Dieser muss folgende Punkte regeln:
•   Firmensitz und Geschäftsadresse
•   Höhe des Stammkapitals und Anteile der Gesellschafter
•   Geschäftsführung und Vertretung
•   Rechte und Pflichten der Gesellschafter
•   Gründungsurkunde: Bei einer EOOD wird anstelle eines Gesellschaftsvertrags eine Gründungsurkunde erstellt. Diese enthält ähnliche Informationen wie der Gesellschaftsvertrag, regelt jedoch den Umstand, dass nur ein Gesellschafter existiert.
Beide Dokumente müssen schriftlich erstellt und von den Gesellschaftern bzw. dem alleinigen Gründer unterzeichnet werden.

Notarielle Beglaubigung der Unterschriften
Einige Dokumente, wie die Einverständniserklärung des Geschäftsführers und der Gesellschaftsvertrag bzw. die Gründungsurkunde, müssen notariell beglaubigt werden. Dazu muss der Geschäftsführer oder Gesellschafter persönlich bei einem Notar erscheinen.

Registrierung beim Handelsregister
Nachdem alle erforderlichen Dokumente erstellt und beglaubigt wurden, muss die Gesellschaft beim Handelsregister der Republik Bulgarien (geführte Agentur für Registrierung) angemeldet werden. Dies erfolgt elektronisch oder vor Ort und umfasst folgende Schritte:
•   Einreichung des Antrags zur Eintragung der Gesellschaft
•   Vorlage aller notwendigen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals, Einverständniserklärung des Geschäftsführers, beglaubigte Unterschriften, Kopien der Ausweisdokumente der Gründer usw.)
Die Handelsregistergebühren betragen ca. 110 BGN bei elektronischer Anmeldung und ca. 130 BGN bei persönlicher Einreichung.

Erhalt der Handelsregisternummer und Steuerregistrierung
Sobald die Gesellschaft eingetragen ist, erhält sie eine Handelsregisternummer (sogenannte „ЕИК“, Eintragungsnummer), die als Identifikationsnummer für die Gesellschaft dient. Die Gesellschaft wird automatisch auch beim Finanzamt (NRA - National Revenue Agency) registriert, wodurch sie eine Steuerregistrierung erhält.

Umsatzsteuer-Registrierung (optional)
•   Eine Umsatzsteuer-Registrierung (MwSt-Nummer) ist nur dann notwendig, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von über 100.000 BGN erreicht oder freiwillig die MwSt-Registrierung beantragt.
•   Bei Geschäftstätigkeiten mit dem Ausland ist die Umsatzsteuer-Registrierung häufig sinnvoll und notwendig.

Eröffnung des Geschäftskontos
Nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister kann das Kapital-Sperrkonto in ein normales Geschäftskonto umgewandelt werden, über das das Unternehmen seine finanziellen Transaktionen abwickeln kann.

Fazit
Die Gründung einer EOOD oder OOD in Bulgarien ist ein relativ einfacher und klar geregelter Prozess, der in der Regel nur wenige Tage dauert. Die wichtigsten Schritte umfassen die Festlegung der Geschäftsform, die Eintragung im Handelsregister, die Ernennung eines Geschäftsführers sowie die Einzahlung des Stammkapitals. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Geschäftsadresse, die als rechtliche Grundlage für das Unternehmen dient.


        
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