Boninvest Bulgaria
Firmengründung in Bulgarien leicht gemacht

Formwechsel und Sitzverlegung einer GmbH innerhalb der EU ab dem 1.3.2023 möglich

Die Niederlassung einer deutschen GmbH in Bulgarien kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, insbesondere im Rahmen des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) oder nach der EU-Richtlinie 2017/1132. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmen, sich innerhalb der Europäischen Union zu reorganisieren, umzustrukturieren oder eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu eröffnen, ohne die Rechtsform ändern zu müssen. Im Folgenden werden die beiden wichtigsten Ansätze für die Niederlassung einer deutschen GmbH in Bulgarien erläutert:

Niederlassung einer deutschen GmbH in Bulgarien durch Gründung einer Zweigniederlassung
a) Rechtliche Grundlage
Eine der einfachsten und gängigsten Möglichkeiten, wie eine deutsche GmbH in Bulgarien tätig werden kann, ist die Gründung einer Zweigniederlassung („клон“). Dies erfolgt gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV), die es Unternehmen ermöglichen, innerhalb der EU uneingeschränkt tätig zu werden.

Die Eröffnung einer Zweigniederlassung stellt keine eigenständige juristische Person dar, sondern ist rechtlich weiterhin Teil der deutschen GmbH, die in Deutschland ihren Sitz behält.

b) Schritte zur Gründung einer Zweigniederlassung in Bulgarien

1. Beschluss der Gesellschafter: Die Gesellschafter der deutschen GmbH müssen einen formellen Beschluss zur Eröffnung einer Zweigniederlassung in Bulgarien fassen. Dieser Beschluss enthält wichtige Details wie:
•   Den Namen der Zweigniederlassung (dieser muss mit dem Namen der deutschen GmbH übereinstimmen, kann aber eine Ergänzung „Bulgarische Zweigniederlassung“ enthalten).
•   Die Anschrift der Zweigniederlassung in Bulgarien.
•   Die Ernennung eines lokalen Vertreters, der in Bulgarien für die Zweigniederlassung handelt.

2. Registrierung der Zweigniederlassung im Handelsregister: Die Zweigniederlassung muss beim bulgarischen Handelsregister (geführt von der „Agentur für Eintragungen“) eingetragen werden. Dies erfordert:
•   Beglaubigte Satzung der deutschen GmbH: Die deutsche GmbH muss ihre Satzung in bulgarischer Sprache vorlegen. Diese muss in Deutschland notariell beglaubigt und in Bulgarien mit einer Apostille versehen werden.
•   Beschluss der Gesellschafter zur Eröffnung der Zweigniederlassung (ebenfalls beglaubigt und übersetzt).
•   Lokale Geschäftsadresse in Bulgarien, an der die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.
•   Ernennung eines Vertreters: Dieser Vertreter kann entweder ein bulgarischer Staatsbürger oder ein in Bulgarien ansässiger Ausländer sein und ist für die Vertretung der Zweigniederlassung verantwortlich.

3. Eröffnung eines Bankkontos: Die Zweigniederlassung benötigt ein eigenes Bankkonto in Bulgarien, über das ihre Geschäftstransaktionen abgewickelt werden.

4. Steuerliche Registrierung: Obwohl die Zweigniederlassung keine eigene juristische Person ist, muss sie beim bulgarischen Finanzamt (NRA – Nationale Einnahmeagentur) steuerlich registriert werden. Dies umfasst auch die Umsatzsteuerregistrierung, falls die Zweigniederlassung umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten in Bulgarien ausführt.

5. Geschäftstätigkeit und Berichtspflichten: Die Zweigniederlassung muss ihre Geschäfte in Bulgarien nach den bulgarischen Vorschriften führen, bleibt aber eng mit der deutschen Muttergesellschaft verbunden. Die Finanzberichte und Steuererklärungen der Zweigniederlassung müssen sowohl in Bulgarien als auch in Deutschland eingereicht werden.

c) Vorteile der Zweigniederlassung
•   Einfache Gründung: Die Gründung einer Zweigniederlassung ist einfacher als die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft in Bulgarien (z. B. einer OOD oder EOOD).
•   Keine Kapitalanforderungen: Da die Zweigniederlassung rechtlich Teil der deutschen GmbH bleibt, gibt es keine Anforderungen an die Einzahlung von Stammkapital in Bulgarien.
•   Enge Verbindung zur Muttergesellschaft: Die Zweigniederlassung agiert direkt im Namen und für Rechnung der deutschen GmbH.

d) Nachteile
•   Keine unabhängige Rechtspersönlichkeit: Im Gegensatz zu einer Tochtergesellschaft haftet die deutsche GmbH vollständig für alle Geschäfte und Verpflichtungen der bulgarischen Zweigniederlassung.
•   Administrative Pflichten: Die Zweigniederlassung unterliegt sowohl den bulgarischen als auch den deutschen Berichts- und Steuerpflichten.

Grenzüberschreitende Verschmelzung nach EU-Richtlinie 2017/1132 (SE-Umwandlung)
a) Rechtliche Grundlage
Die EU-Richtlinie 2017/1132, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen, ermöglicht es, dass Gesellschaften in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten fusionieren oder sich restrukturieren können. Eine deutsche GmbH könnte demnach eine bulgarische OOD oder EOOD gründen oder mit einer bestehenden bulgarischen Gesellschaft verschmelzen, wobei die Richtlinie den rechtlichen Rahmen bietet.

b) Verschmelzungsprozess
1. Verschmelzungsplan erstellen: Der erste Schritt besteht in der Erstellung eines Verschmelzungsplans, der die Details der Umstrukturierung zwischen der deutschen GmbH und der bulgarischen Gesellschaft regelt. Dieser Plan umfasst:
•   Den Verschmelzungsmodus (Fusion durch Aufnahme oder Fusion durch Neugründung).
•   Die Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten beider Gesellschaften.
•   Das Umtauschverhältnis der Anteile.

2. Prüfung durch unabhängigen Sachverständigen: Ein unabhängiger Sachverständiger muss den Verschmelzungsplan überprüfen und bestätigen, dass er den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

3. Beschluss der Gesellschafter: Sowohl die Gesellschafter der deutschen GmbH als auch die der bulgarischen Gesellschaft müssen der Verschmelzung in einer Gesellschafterversammlung zustimmen.

4. Genehmigung durch die jeweiligen Behörden: Die zuständigen deutschen und bulgarischen Behörden müssen die Verschmelzung genehmigen. Dies beinhaltet in Deutschland die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister und in Bulgarien die Eintragung im bulgarischen Handelsregister.

5. Eintragung der neuen Gesellschaft oder des Verschmelzungsergebnisses: Nach der Genehmigung erfolgt die Eintragung der neuen oder fusionierten Gesellschaft. Diese Gesellschaft erhält eine neue Handelsregisternummer in Bulgarien und kann ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

c) Vorteile der grenzüberschreitenden Verschmelzung
•   Rechtliche und wirtschaftliche Einheit: Die grenzüberschreitende Verschmelzung ermöglicht es, eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit zwischen der deutschen GmbH und der bulgarischen Gesellschaft zu schaffen.
•   Optimierung der Geschäftstätigkeit: Durch die Verschmelzung können Ressourcen und Märkte optimal genutzt werden, und die Verwaltungsstrukturen werden vereinfacht.
•   Freie Wahl des Hauptsitzes: Die fusionierte Gesellschaft kann ihren Hauptsitz in Bulgarien oder Deutschland haben, je nach strategischer Ausrichtung.

d) Nachteile
•   Komplexer Prozess: Der Verschmelzungsprozess ist komplexer als die Gründung einer einfachen Zweigniederlassung und erfordert die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen beider Länder.
•   Höhere Kosten: Die Verschmelzung verursacht höhere Kosten für Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige.

Fazit
Die Niederlassung einer deutschen GmbH in Bulgarien kann entweder durch die Gründung einer Zweigniederlassung oder durch eine grenzüberschreitende Verschmelzung nach der EU-Richtlinie 2017/1132 erfolgen. Beide Optionen bieten unterschiedliche Vorteile und Herausforderungen. Eine Zweigniederlassung ist einfacher und schneller zu gründen, während eine grenzüberschreitende Verschmelzung eine tiefere Integration und Optimierung der Geschäftstätigkeit ermöglicht.

 

 

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